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   OLG Naumburg, 10.07.2013 - 2 Wx 44/13   

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OLG Naumburg, 10.07.2013 - 2 Wx 44/13 (https://dejure.org/2013,20079)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10.07.2013 - 2 Wx 44/13 (https://dejure.org/2013,20079)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - 2 Wx 44/13 (https://dejure.org/2013,20079)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Prüfung der Mittellosigkeit eines Nachlasses i.S.v. § 1836d BGB; Berücksichtigungsfähigkeit eines Grundstücks mit wertübersteigender dinglicher Belastung i.R.d. Feststellung der Mittellosigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836d
    Begriff der Mittellosigkeit des Nachlasses i.S. von § 1836d BGB; Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nachlassprüfung auf Mittellosigkeit

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Nachlasspfleger hat bei mittelosem Nachlass einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mittellosigkeit des Nachlasses auch möglich, wenn hierzu ein belastetes Grundstück gehört

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1422
  • FGPrax 2013, 269
  • FamRZ 2014, 245
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 17.03.2011 - 2 Wx 27/11

    Begriff der Entscheidung i.S. von § 37 Abs. 2 FamFG: Eintragung der Löschung

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.07.2013 - 2 Wx 44/13
    Eine abweichende Auffassung lässt sich auch nicht dem - den Verfahrensbeteiligten bekannten - Senatsbeschluss vom 18.04.2011 (Az.: 2 Wx 27/11) entnehmen, in dem die Mittellosigkeit des Nachlasses vielmehr letztlich mit der Unmöglichkeit einer alsbaldigen Verwertung der zur Erbschaft gehörenden Immobilie begründet wurde.

    c) Unter diesen Umständen wäre es Sache der Bezirksrevisorin gewesen, Anhaltspunkte für eine mögliche Leistungsfähigkeit des Nachlasses - insbesondere im Falle der Verwertung des Grundstücks bzw. der Grundstücksanteile - aufzuzeigen (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 18.04.2011, a.a.O.).

  • BayObLG, 08.10.2003 - 3Z BR 100/03

    Berechnung des Vermögens eines Betreuten - Betreuungssache, Vergütung,

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.07.2013 - 2 Wx 44/13
    a) Allerdings ist bei der Prüfung, ob der Betroffene mittellos ist, hinsichtlich des einzusetzenden Vermögens nur das verfügbare Aktivvermögen zu berücksichtigen, die Nachlassverbindlichkeiten bleiben hingegen außer Betracht (allgem. M., etwa BayObLG, Beschluss v. 08.10.2003 - Az.: 3Z BR 100/03 -, FamRZ 2004, 308; Saar in Erman, BGB, Bd. II, 13. Aufl., § 1826 c, Rdn. 6; Wagenitz in MünchKomm, BGB, Bd. 8, 6. Aufl., § 1836 c, Rdn. 13; Götz in Palandt, a.a.O., § 1836 c, Rdn. 7, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01

    Schriftform einer Beschwerdeschrift, der die Unterschrift des Bezirksrevisors

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.07.2013 - 2 Wx 44/13
    Die Verwertbarkeit ist in wirtschaftlicher Hinsicht zu beurteilen, so dass Vermögensgegenstände ausscheiden, deren Einsatz aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich, wirtschaftlich unvertretbar wäre oder nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden könnte (s. OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.08.2008 - Az.: 20 W 211/08 -, OLGR 2009, 505; BayObLG, Beschluss v. 27.07.2001 - Az.: 3Z BR 182/01 -, FamRZ 2002, 416; OLG Oldenburg, Beschluss v. 05.10.2000 - Az.: 5 W 145/00 -, zitiert nach juris; vgl. auch Götz in Palandt, BGB, 72. Auflage, § 1836 c Rdnr. 7,jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 11.08.2008 - 20 W 211/08

    Betreuervergütung: Festsetzung von Regresszahlungen gegen den Betreuten zum Zweck

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.07.2013 - 2 Wx 44/13
    Die Verwertbarkeit ist in wirtschaftlicher Hinsicht zu beurteilen, so dass Vermögensgegenstände ausscheiden, deren Einsatz aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich, wirtschaftlich unvertretbar wäre oder nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden könnte (s. OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.08.2008 - Az.: 20 W 211/08 -, OLGR 2009, 505; BayObLG, Beschluss v. 27.07.2001 - Az.: 3Z BR 182/01 -, FamRZ 2002, 416; OLG Oldenburg, Beschluss v. 05.10.2000 - Az.: 5 W 145/00 -, zitiert nach juris; vgl. auch Götz in Palandt, BGB, 72. Auflage, § 1836 c Rdnr. 7,jeweils m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 05.10.2000 - 5 W 145/00

    Einordnung eines Anteils an einer ungeteilten Erbengemeinschaft als Einkommen;

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.07.2013 - 2 Wx 44/13
    Die Verwertbarkeit ist in wirtschaftlicher Hinsicht zu beurteilen, so dass Vermögensgegenstände ausscheiden, deren Einsatz aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich, wirtschaftlich unvertretbar wäre oder nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden könnte (s. OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.08.2008 - Az.: 20 W 211/08 -, OLGR 2009, 505; BayObLG, Beschluss v. 27.07.2001 - Az.: 3Z BR 182/01 -, FamRZ 2002, 416; OLG Oldenburg, Beschluss v. 05.10.2000 - Az.: 5 W 145/00 -, zitiert nach juris; vgl. auch Götz in Palandt, BGB, 72. Auflage, § 1836 c Rdnr. 7,jeweils m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 13.05.2014 - 5 W 23/14

    Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers: Festsetzung gegen die Staatskasse

    Bei der Prüfung, ob der Nachlass mittellos ist, ist nur das verfügbare Aktivvermögen zu berücksichtigen, die Nachlassverbindlichkeiten bleiben außer Betracht (OLG Naumburg, FamRZ 2014, 245), so dass eine Überschuldung als solche eine Festsetzung der Vergütung und des Aufwendungsersatzes gegenüber der Staatskasse nicht gebietet.

    Gegenstände, die nicht oder jedenfalls nicht in wirtschaftlich vertretbarer Weise und in angemessener Zeit verwertet werden können, bleiben außer Betracht (OLG Naumburg, FamRZ 2014, 245; OLG Schleswig, Beschl. v. 24.3.2014 - 3 Wx 84/13 - juris).

    Nach diesen Grundsätzen ist der - der Einschätzung des Bezirksrevisors folgende - Ansatz des Amtsgerichts insoweit richtig, als der Überschuldung des Nachlasses keine maßgebliche Bedeutung beigemessen wird (vgl. hierzu auch OLG Naumburg, FamRZ 2014, 245).

  • OLG Brandenburg, 22.10.2019 - 3 W 57/19

    Begriff der Mittellosigkeit des Nachlasses i.S. von § 1836d BGB

    Bei der Prüfung, ob der Betroffene mittellos ist, ist dabei grundsätzlich nur das verfügbare Aktivvermögen zu berücksichtigen, die Nachlassverbindlichkeiten bleiben außer Betracht, da ansonsten eine unangebrachte Privilegierung der Nachlassgläubiger gegenüber der Staatskasse bestünde (allg. Meinung, vgl. etwa OLG Naumburg, Beschluss vom 10.07.2013, 2 Wx 44/13 mw.N., Palandt/Götz, BGB, 78. Aufl., § 1836 c, Rn 7).

    Diese Grundpfandrechte sind bei der Bewertung der Immobilie zu berücksichtigen, weil sie - im Rahmen einer Zwangsversteigerung - gemäß § 10 ZVG im Range vor allen ungesicherten Ansprüchen - also auch denjenigen des Nachlasspflegers - zu befriedigen wären (OLG Naumburg, Beschluss vom 10.07.2013, 2 Wx 44/13; OLG Hamm, Beschluss vom 29.11.2013, I-15 W 266/13; OLG Hamm, Beschluss vom 31. August 2016 - I-15 W 273/16; Bienwald in: Bienwald/Sonnenfeld/Harm, Betreuungsrecht, 6. Aufl. 2016, § 1836d BGB, Rn 6; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - V ZB 65/15).

  • OLG Naumburg, 31.05.2018 - 2 Wx 80/16

    Vergütung des Nachlasspflegers: Vergütungssatz bei Teilmittellosigkeit; Kürzung

    Vielmehr war der Nachlass, der im Wesentlichen nur aus dem Grundstück bestand, wegen der wertübersteigenden dinglichen Belastungen an sich wertlos (s. Senat, Beschluss v. 09.07.2013 - Az.: 2 Wx 44/13 - , NJW-RR 2013, 1422 f.), und erst durch die teilweise Befriedigung der Hypothekengläubiger konnten deren Löschungsbewilligungen erlangt und ein Teil des Verkaufserlöses für den Nachlass einbehalten werden.
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